2005

Verbot Symbole des Nationalsozialismus und Faschismus
2003 wurde eine Petition an der Jugendsession verabschiedet, welche die Durchsetzung des bestehenden Verbotes jeglicher Symbole, welche den Nationalsozialismus und den Faschismus öffentlich verherrlichen, fordert. Aus dieser Forderung entstand eine Motion der Kommission für Rechtsfragen NR, die verlangte, dass die Verwendung von Symbolen, die extremistische, zu Gewalt und Rassendiskriminierung aufrufende Bewegungen verherrlichen, als Strafbestand anerkannt wird.

Diese Motion wurde 2005 zwar angenommen, doch bereits in der parlamentarischen Debatte zeigte sich, dass sich die wörtliche Umsetzung der Motion alles andere als einfach gestalten würde. Um den Auftrag der Motion aber zumindest teilweise zu erfüllen, schlug der Bundesrat eine Strafnorm vor, die sich auf die öffentliche Verwendung und Verbreitung rassistischer Symbole beschränkt und auf den Bezug dieser Symbole zu einer bestimmten Bewegung verzichtet. Nach Kenntnisnahme der Vernehmlassungsergebnisse und einem erneuten sorgfältigen Abwägen der Pro- und Contra-Argumente empfahl der Bundesrat schlussendlich die Motion zur Abschreibung.