Bisher waren lediglich stationäre Einrichtungen wie Spitäler, Pflegeheime und Geburtshäuser dazu verpflichtet, das elektronische Patientendossier (EPD) einzuführen. Der Nationalrat forderte 2018, dass die Verbreitung des EPD auf alle Leistungserbringer ausgedehnt wird. Alle Gesundheitsfachpersonen, die an Behandlungsprozessen mitwirken, sollen sich dem elektronischen Patientendossier anschliessen. Mit der Motion der SGK-NR wird der Bundesrat nun beauftragt, die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen auszuarbeiten.
Hier geht's zur Medienmitteilung des Parlaments und zur Forderung der Jugendsession.