Staatlich kontrollierte Cannabisabgabe
Forderung 4, Zürich: Drogenpolitik - Staatlich kontrollierte Abgabe von Cannabisprodukten
Forderung:
Wir fordern auf Bundesebene die staatlich kontrollierte Abgabe von THC-haltigen Genussmitteln, z.B. von Teilen der Cannabispflanze, mit folgenden Einschränkungen:
- Abgabe nur an mündige Personen mit schweizer Wohnsitz in einer staatlich kontrollierten Verkaufsstelle.
- Der Konsum von derartigen Genussmitteln ist nur im privaten Umfeld erlaubt.
- Es wird eine Maximalmenge für den Besitz definiert, welche in einem vernünftigen Rahmen steht.
Begründung:
Mit der Petition und den flankierenden Massnahmen wollen wir den Schwarzmarkt austrocknen und somit die Kriminalität effektiv bekämpfen.
Studien beweisen, dass legale Drogen, wie z.B. Alkohol und Nikotin sowohl mehr Eigen- als auch mehr Fremdschäden verursachen. Die gesellschaftliche Akzeptanz von Cannabis ist je länger je eher gegeben.
Um Drogentourismus vorzubeugen wird der Verkauf nur an mündige Personen mit schweizer Wohnsitz erlaubt. Zusäzlich wird so der Jugendschutz gewährleistet.
Steuergewinne sollen in die Finanzierung der 4 -Säulen-Drogenpolitik des Bundes fliessen.